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Auto & Ausweise

Führerausweis und Fahrzeugausweis nach Namensänderung

Wer nach einer Heirat einen neuen Namen führt und einen Führer- oder Fahrzeugausweis besitzt, sollte den Strassenverkehrsschritt früh einplanen.

Frist und Zuständigkeit prüfen

Die Vorgaben sind kantonal. Im Kanton Bern muss eine Änderung von Name oder Heimatort innert 14 Tagen gemeldet werden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.

Unterlagen vorbereiten

Je nach Kanton werden bisherige Ausweise und ein amtlicher Nachweis des neuen Namens verlangt. Beim Kanton Bern werden beispielhaft Eheschein, Familienbüchlein, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis genannt.

Fahrzeugversicherung nicht vergessen

Wenn ein Fahrzeugausweis betroffen ist, kann ein neuer elektronischer Versicherungsnachweis auf die geänderten Personendaten erforderlich sein. Deshalb gehört die Motorfahrzeugversicherung vor den eigentlichen Fahrzeugausweis-Schritt.