Frist und Zuständigkeit prüfen
Die Vorgaben sind kantonal. Im Kanton Bern muss eine Änderung von Name oder Heimatort innert 14 Tagen gemeldet werden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.
Unterlagen vorbereiten
Je nach Kanton werden bisherige Ausweise und ein amtlicher Nachweis des neuen Namens verlangt. Beim Kanton Bern werden beispielhaft Eheschein, Familienbüchlein, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis genannt.
Fahrzeugversicherung nicht vergessen
Wenn ein Fahrzeugausweis betroffen ist, kann ein neuer elektronischer Versicherungsnachweis auf die geänderten Personendaten erforderlich sein. Deshalb gehört die Motorfahrzeugversicherung vor den eigentlichen Fahrzeugausweis-Schritt.